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Orientierungsrahmen Schulqualität
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Schulisches Management

Personaleinsatz

Die Schulleitung

  • setzt Lehrkräfte unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen und Kompetenzen ein,
  • ermöglicht durch den Personaleinsatz die Weiterentwicklung der kooperativen Teamkultur,
  • plant den Personaleinsatz unter Berücksichtigung der schulischen Förderstrukturen, insbesondere den Einsatz von Förderschullehrkräften im inklusiven Unterricht,
  • berücksichtigt bei der Unterrichts- und Aufgabenverteilung eine ausgewogene Belastung aller an der Schule tätigen Lehrkräfte,
  • berücksichtigt Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement,
  • regelt den Vertretungsunterricht im Rahmen eines schulintern abgestimmten Konzepts,
  • trägt dafür Sorge, dass bei der Durchführung der Praktika für künftige Lehrerinnen und Lehrer eine angemessene Betreuung der Studierenden sichergestellt ist,
  • trägt dafür Sorge, dass Standards für die Ausbildung und Betreuung in der zweiten Phase eingehalten werden.

Schulische Ablaufgestaltung

Die Schulleitung

  • gestaltet die schulischen Organisationsstrukturen effizient und nachvollziehbar,
  • regelt wiederkehrende Abläufe und Zuständigkeiten verbindlich und nachvollziehbar über Routinen (z. B. Geschäftsverteilung, Unterrichtsverteilung, Stunden- und Vertretungsplan, Einsatz in unterschiedlichen Schulformen, Kursarbeitspläne, intensive Zusammenarbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten, Zeugniskonferenzen und Förderpläne, Einsatz der Anwärterinnen und Anwärter/Referendarinnen und Referendare und Praktikantinnen und Praktikanten, Anmeldung von Schülerinnen und Schülern mit geringen deutschen Sprachkenntnissen),
  • überprüft Konferenzen und Besprechungen auf Aufwand, Ergebnis und Nachhaltigkeit.

Umgang mit Ressourcen

Die Schulleitung

  • plant, verwaltet und kontrolliert die Verwendung der Ressourcen,
  • nutzt die Möglichkeit des Fortbildungsbudgets und geht damit verantwortlich um,
  • verteilt die zugewiesenen Mittel unter Berücksichtigung des Vorschlagsrechts der Gesamtkonferenz.

Information und Vernetzung

Die Schulleitung

  • sorgt für die Information der Öffentlichkeit über Bildungsgänge, besondere Bildungsangebote und Förderkonzepte (z. B. durch Informationsveranstaltungen, Broschüren, Internetauftritt),
  • informiert das schulische Personal über alle wesentlichen schulischen Vorgänge sowie über Mitteilungen der Schulbehörden,
  • informiert über Gefahrenquellen im direkten Schulumfeld,
  • kooperiert mit Schulleitungen anderer Schulen und mit Kindertagesstätten,
  • kooperiert mit außerschulischen Partnern, z. B. Jugend- und Sozialämtern, Bildungseinrichtungen und Betrieben,
  • kooperiert mit den Studienseminaren,
  • pflegt regelmäßige Kontakte zu Gremien und Institutionen im schulischen Umfeld (z. B. zu externen Partnern aus Kommunalpolitik, Wirtschaft, Kirchen und Kultur),
  • sorgt im Bereich der Berufsbildenden Schule für die Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität durch die Gestaltung der Lernortkooperation,
  • arbeitet mit Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Medien zusammen (z. B. bei der Berichterstattung über schulische Veranstaltungen),
  • vertritt die Schule nach außen (z. B. bei Veranstaltungen).

Diesen Bereich betreut E-Mail an Andrea Bürgin, PL/BM. Letzte Änderung dieser Seite am 20. Februar 2017. ©1996-2025 Bildungsserver Rheinland-Pfalz