Personaleinsatz | Die Schulleitung setzt Lehrkräfte unter Berücksichtigung ihrer Befähigungen und Kompetenzen ein, ermöglicht durch den Personaleinsatz die Weiterentwicklung der kooperativen Teamkultur, plant den Personaleinsatz unter Berücksichtigung der schulischen Förderstrukturen, insbesondere den Einsatz von Förderschullehrkräften im inklusiven Unterricht, berücksichtigt bei der Unterrichts- und Aufgabenverteilung eine ausgewogene Belastung aller an der Schule tätigen Lehrkräfte, berücksichtigt Vorgaben zum Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie zum betrieblichen Eingliederungsmanagement, regelt den Vertretungsunterricht im Rahmen eines schulintern abgestimmten Konzepts, trägt dafür Sorge, dass bei der Durchführung der Praktika für künftige Lehrerinnen und Lehrer eine angemessene Betreuung der Studierenden sichergestellt ist, trägt dafür Sorge, dass Standards für die Ausbildung und Betreuung in der zweiten Phase eingehalten werden. |
Schulische Ablaufgestaltung | Die Schulleitung gestaltet die schulischen Organisationsstrukturen effizient und nachvollziehbar, regelt wiederkehrende Abläufe und Zuständigkeiten verbindlich und nachvollziehbar über Routinen (z. B. Geschäftsverteilung, Unterrichtsverteilung, Stunden- und Vertretungsplan, Einsatz in unterschiedlichen Schulformen, Kursarbeitspläne, intensive Zusammenarbeit mit Eltern und Sorgeberechtigten, Zeugniskonferenzen und Förderpläne, Einsatz der Anwärterinnen und Anwärter/Referendarinnen und Referendare und Praktikantinnen und Praktikanten, Anmeldung von Schülerinnen und Schülern mit geringen deutschen Sprachkenntnissen), überprüft Konferenzen und Besprechungen auf Aufwand, Ergebnis und Nachhaltigkeit. |
Umgang mit Ressourcen | Die Schulleitung plant, verwaltet und kontrolliert die Verwendung der Ressourcen, nutzt die Möglichkeit des Fortbildungsbudgets und geht damit verantwortlich um, verteilt die zugewiesenen Mittel unter Berücksichtigung des Vorschlagsrechts der Gesamtkonferenz. |
Information und Vernetzung | Die Schulleitung sorgt für die Information der Öffentlichkeit über Bildungsgänge, besondere Bildungsangebote und Förderkonzepte (z. B. durch Informationsveranstaltungen, Broschüren, Internetauftritt), informiert das schulische Personal über alle wesentlichen schulischen Vorgänge sowie über Mitteilungen der Schulbehörden, informiert über Gefahrenquellen im direkten Schulumfeld, kooperiert mit Schulleitungen anderer Schulen und mit Kindertagesstätten, kooperiert mit außerschulischen Partnern, z. B. Jugend- und Sozialämtern, Bildungseinrichtungen und Betrieben, kooperiert mit den Studienseminaren, pflegt regelmäßige Kontakte zu Gremien und Institutionen im schulischen Umfeld (z. B. zu externen Partnern aus Kommunalpolitik, Wirtschaft, Kirchen und Kultur), sorgt im Bereich der Berufsbildenden Schule für die Weiterentwicklung der Ausbildungsqualität durch die Gestaltung der Lernortkooperation, arbeitet mit Vertreterinnen und Vertretern der regionalen Medien zusammen (z. B. bei der Berichterstattung über schulische Veranstaltungen), vertritt die Schule nach außen (z. B. bei Veranstaltungen). |