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Orientierungsrahmen Schulqualität
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Führung

Verbindliches Führungshandeln

Die Schulleitung

  • nimmt ihre Führungsrolle aktiv wahr,
  • trifft Entscheidungen überlegt und ausgewogen,
  • handelt zielorientiert und strukturiert,
  • pflegt eine enge Zusammenarbeit mit der Schulbehörde,
  • stellt die Umsetzung schulischer Entscheidungen, insbesondere Beschlüsse der Gesamtkonferenz, sicher.
  • steht für das schulische Personal ein,
  • nimmt die schulischen Aufgaben in den Blick und berücksichtigt die personellen Rahmenbedingungen,
  • formuliert klare Erwartungen an Lehrerinnen und Lehrer und an das weitere Personal.

Angemessene Kommunikation

Die Schulleitung

  • begegnet dem Personal mit einer wertschätzenden Grundhaltung,
  • kommuniziert klar, offen und situationsangemessen,
  • führt Gespräche vorbereitet, strukturiert und zielorientiert,
  • erkennt Konflikte und ist mit Instrumenten des Konfliktmanagements vertraut,
  • informiert kontinuierlich alle an der Schulgemeinschaft beteiligten Gruppen.

Steuerung der schulischen Qualitätsentwicklung

Die Schulleitung

  • sichert die kontinuierliche und auf Daten gestützte Qualitätsarbeit der Schule (Qualitätsmanagement),
  • achtet darauf, dass das Lernen der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt der Qualitätsarbeit steht,
  • greift Rückmeldungen aus dem Kollegium, der Vertretung der Schülerinnen und Schüler, der Elternvertretung sowie der Ausbildungsbetriebe auf und gibt selbst Impulse für die schulische Weiterentwicklung,
  • stellt die aktive inhaltliche Beteiligung aller Gruppen der Schulgemeinschaft (z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Ausbildungsbetriebe) an der Qualitätsarbeit sicher,
  • versteht es, mit unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten bei der schulischen Qualitätsentwicklung umzugehen.

Unterrichtsentwicklung als Führungsaufgabe

Die Schulleitung

  • setzt sich im Rahmen der schulischen Qualitätsarbeit für die Weiterentwicklung des Unterrichts ein,
  • initiiert Prozesse, die ein gemeinsames Verständnis von gutem Unterricht zum Ziel haben,
  • sorgt für eine Diskussion fachlicher und fachdidaktischer Fragen in Fachkonferenzen,
  • sorgt für eine entwicklungsorientierte Auseinandersetzung mit den Ergebnissen aus Lernstandserhebungen (z. B. VERA 3/8),
  • fördert den Austausch im Kollegium darüber, wie digitale Medien zur Weiterentwicklung des Unterrichts beitragen können,
  • greift Ideen zur Unterrichtsgestaltung aus dem Kollegium auf und nutzt sie zur Unterrichtsentwicklung der Schule,
  • hospitiert im Unterricht, um einen Überblick über die Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu erhalten (an großen Systemen Delegationsprinzip),
  • gibt wertschätzende Rückmeldungen, die für die Weiterentwicklung der Lehrerinnen und Lehrer förderlich sind,
  • berät Lehrkräfte in Unterrichtsfragen,
  • fördert die kollegiale Hospitation sowie ein Feedback in kollegialen Lerngruppen.
Partizipation und Delegation

Die Schulleitung

  • sichert die Beteiligung des Kollegiums, der Schülerinnen und Schüler und deren Vertretung, der Eltern und deren Vertretung, des Personalrats, der Gleichstellungsbeauftragten, der Datenschutzbeauftragen und der Schwerbehindertenvertretung,
  • delegiert unter Wahrung der Gesamtverantwortung der Schulleiterin/des Schulleiters Aufgaben sachgerecht und transparent,
  • stärkt durch angemessene Aufgabendelegation die Eigenverantwortung der Lehrkräfte und des anderen Personals,
  • pflegt mit dem Personalrat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die geprägt ist durch institutionalisierte Formen der Information und Beteiligung auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes,
  • pflegt mit
    • Gleichstellungsbeauftragten,
    • Schwerbehindertenvertretung und
    • Datenschutzbeauftragten
  • eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen.

Diesen Bereich betreut E-Mail an Andrea Bürgin, PL/BM. Letzte Änderung dieser Seite am 20. Februar 2017. ©1996-2025 Bildungsserver Rheinland-Pfalz