Verbindliches Führungshandeln | Die Schulleitung nimmt ihre Führungsrolle aktiv wahr, trifft Entscheidungen überlegt und ausgewogen, handelt zielorientiert und strukturiert, pflegt eine enge Zusammenarbeit mit der Schulbehörde, stellt die Umsetzung schulischer Entscheidungen, insbesondere Beschlüsse der Gesamtkonferenz, sicher. steht für das schulische Personal ein, nimmt die schulischen Aufgaben in den Blick und berücksichtigt die personellen Rahmenbedingungen, formuliert klare Erwartungen an Lehrerinnen und Lehrer und an das weitere Personal. |
Angemessene Kommunikation | Die Schulleitung begegnet dem Personal mit einer wertschätzenden Grundhaltung, kommuniziert klar, offen und situationsangemessen, führt Gespräche vorbereitet, strukturiert und zielorientiert, erkennt Konflikte und ist mit Instrumenten des Konfliktmanagements vertraut, informiert kontinuierlich alle an der Schulgemeinschaft beteiligten Gruppen. |
Steuerung der schulischen Qualitätsentwicklung | Die Schulleitung sichert die kontinuierliche und auf Daten gestützte Qualitätsarbeit der Schule (Qualitätsmanagement), achtet darauf, dass das Lernen der Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt der Qualitätsarbeit steht, greift Rückmeldungen aus dem Kollegium, der Vertretung der Schülerinnen und Schüler, der Elternvertretung sowie der Ausbildungsbetriebe auf und gibt selbst Impulse für die schulische Weiterentwicklung, stellt die aktive inhaltliche Beteiligung aller Gruppen der Schulgemeinschaft (z. B. Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler, Eltern, Ausbildungsbetriebe) an der Qualitätsarbeit sicher, versteht es, mit unterschiedlichen Perspektiven der Beteiligten bei der schulischen Qualitätsentwicklung umzugehen. |
Unterrichtsentwicklung als Führungsaufgabe | Die Schulleitung - setzt sich im Rahmen der schulischen Qualitätsarbeit für die Weiterentwicklung des Unterrichts ein,
- initiiert Prozesse, die ein gemeinsames Verständnis von gutem Unterricht zum Ziel haben,
- sorgt für eine Diskussion fachlicher und fachdidaktischer Fragen in Fachkonferenzen,
- sorgt für eine entwicklungsorientierte Auseinandersetzung mit den Ergebnissen aus Lernstandserhebungen (z. B. VERA 3/8),
- fördert den Austausch im Kollegium darüber, wie digitale Medien zur Weiterentwicklung des Unterrichts beitragen können,
- greift Ideen zur Unterrichtsgestaltung aus dem Kollegium auf und nutzt sie zur Unterrichtsentwicklung der Schule,
- hospitiert im Unterricht, um einen Überblick über die Unterrichtsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer zu erhalten (an großen Systemen Delegationsprinzip),
- gibt wertschätzende Rückmeldungen, die für die Weiterentwicklung der Lehrerinnen und Lehrer förderlich sind,
- berät Lehrkräfte in Unterrichtsfragen,
- fördert die kollegiale Hospitation sowie ein Feedback in kollegialen Lerngruppen.
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Partizipation und Delegation | Die Schulleitung sichert die Beteiligung des Kollegiums, der Schülerinnen und Schüler und deren Vertretung, der Eltern und deren Vertretung, des Personalrats, der Gleichstellungsbeauftragten, der Datenschutzbeauftragen und der Schwerbehindertenvertretung, delegiert unter Wahrung der Gesamtverantwortung der Schulleiterin/des Schulleiters Aufgaben sachgerecht und transparent, stärkt durch angemessene Aufgabendelegation die Eigenverantwortung der Lehrkräfte und des anderen Personals, pflegt mit dem Personalrat eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, die geprägt ist durch institutionalisierte Formen der Information und Beteiligung auf der Grundlage des Landespersonalvertretungsgesetzes, pflegt mit eine vertrauensvolle Zusammenarbeit auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Regelungen. |