Berufliches Selbstverständnis
Pädagogische und fachliche Voraussetzungen | Das schulische Personal hat Schülerinnen und Schülern gegenüber eine wertschätzende Grundhaltung, sieht Bildung und Erziehung als gleichwertige Aufgabenfelder des pädagogischen Handelns, tauscht sich regelmäßig über die Lern- und Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler aus, sieht die regelmäßige Reflexion des eigenen Handelns als Bestandteil seiner Arbeit, verfügt über fachliches Wissen und Können und baut es kontinuierlich aus, trifft Entscheidungen überlegt und ausgewogen, handelt zielorientiert und strukturiert, erkennt die Eltern als Partner bei Erziehung und Bildung, sieht die Betriebe als Partner (im Bereich der Berufsbildenden Schule auch Abstimmung der Lernangebote). |
Umgang mit Vielfalt | Das schulische Personal erkennt und berücksichtigt die Bedeutung von sozialer, kultureller und religiöser Vielfalt für das schulische Lehren und Lernen, betrachtet individuelle Förderung als integralen Bestandteil des eigenen Handelns und übernimmt Verantwortung für alle Schülerinnen und Schüler, greift im Bedarfsfall auf sonderpädagogische Unterstützung zurück (z. B. Förder- und Beratungszentrum), berücksichtigt den sensiblen Prozess der sexuellen Identitätsfindung der Jugendlichen, übernimmt Verantwortung für den Erwerb der Bildungssprache. |
Kooperation | Das schulische Personal steht im fachlich-pädagogischen Austausch und kooperiert in Teams, nutzt, insbesondere in multiprofessionellen Teams, besondere Kompetenzen und Stärken, tauscht sich bei Bedarf mit außerschulischen Fachkräften aus, wird durch die Schulleitung im Aufbau der dazu notwendigen Strukturen aktiv unterstützt, nutzt kollegiale Hospitationen mit anschließenden Rückmeldungen zur Weiterentwicklung des eigenen Unterrichts, nutzt das Schulleitungsfeedback zur Weiterentwicklung des eigenen Unterrichts, nutzt digitale Kommunikations- und Informationsstrukturen, kooperiert in zentralen Angelegenheiten des schulischen Alltags, z. B.: Begabungsförderung, gemeinsames Planen, Durchführen und Reflektieren von (inklusivem) Unterricht unter Bezug auf die schulischen Arbeitspläne, Leistungsfeststellung und -beurteilung, schulweite Nutzung der Ergebnisse aus Lernstandserhebungen (z. B. VERA 3/8), systematischer Erwerb digitaler Kompetenzen im Rahmen eines schulischen Medienbildungskonzepts,
überprüft von Zeit zu Zeit Kooperationsformen auf Aufwand, Ergebnis und Nachhaltigkeit, kooperiert partnerschaftlich mit anderen Schulen und Bildungseinrichtungen. |
Mitarbeit an der schulischen Qualitätsentwicklung | Das schulische Personal wirkt an der schulischen Qualitätsentwicklung mit, bringt Innovationen in Unterricht und Schule ein, nutzt Rückmeldungen von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern und anderen an Schule Beteiligten für die Weiterentwicklung seines Handelns. |